Karriere mit Kindern
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Nach der Babypause wieder in den Beruf einsteigen... das ist der Wunsch vieler Mütter. Aber in der Realität gibt es viele Probleme zu bewältigen, zum Beispiel die Organisation der Kinderbetreuung - Lösungen. [05.12.2008]
"Mütter wie Väter haben in Österreich Anspruch auf Elternkarenz. In dieser Zeit arbeitet der betreffende Elternteil nicht, stattdessen erhält er ein Kinderbetreuungsgeld", berichtet Manuela Vollmann, Initiatorin und Geschäftsführerin von "abz austria - Verein zur Förderung von Arbeit, Bildung und Zukunft von Frauen". "Die Eltern können dabei zwischen drei verschiedenen Modellen des Kinderbetreuungsgeldes wählen."
Drei Modelle zur Auswahl
Im Modell I wird das Kinderbetreuungsgeld bis zum 30. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Der Zeitraum kann sich bis zum dritten Geburtstag des Kindes verlängern, wenn der zweite Elternteil ebenfalls ein Teil der Kinderbetreuung übernimmt und somit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat. Die staatliche Förderung liegt in diesem Fall bei durchschnittlich 436 Euro im Monat. Bei Modell II wird das Kinderbetreuungsgeld bis zum 20. Lebensmonat gezahlt. Auch in diesem Fall gibt es eine Verlängerungsmöglichkeit... und zwar bis zum zweiten Geburtstag des Kindes. Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt in diesem Modell durchschnittlich 624 Euro pro Monat. Im Modell III wird das Kinderbetreuungsgeld nur bis zum 15. Lebensmonat bezahlt. Die Verlängerungsmöglichkeit erstreckt sich bis zum 18. Lebensmonat, wenn der zweite Elternteil ebenfalls mindestens drei Monate Kinderbetreuungsgeld bezieht. Die Höhe der Leistung liegt in diesem Fall bei 798 Euro pro Monat.
Nur wenige Männer
"Es hat sich gezeigt, dass diese Elternkarenz zum allergrößten Teil von Frauen genutzt wird. Nur 3,5 Prozent der Männer nehmen die Karenz in Anspruch", erklärt Ingrid Moritz, Abteilungsleiterin für Frauen- und Familienangelegenheiten der Arbeiterkammer Wien. Das bedeutet, dass hauptsächlich Frauen auf die Berufstätigkeit verzichten. "Bei den kürzeren Karenzzeiten verzeichnen wir allerdings seit 2008 einen steigenden Väteranteil."
Neben der Karenz gibt es noch die Möglichkeit, die Elternteilzeit in Anspruch zu nehmen. Hinter diesem Begriff verbirgt sich der gesetzlich geregelte Anspruch von Eltern auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit. Auch die Lage der bisherigen Arbeitszeit kann verändert werden. Voraussetzung für diesen Anspruch ist eine Betriebsgröße von mehr als 20 Arbeitnehmern und eine mindestens dreijährige ununterbrochenen Dauer der Betriebszugehörigkeit. "Der Väteranteil an der Elternteilzeit ist im Vergleich zum Väteranteil an der Karenz deutlich höher: Er liegt bei 20 Prozent", betont Ingrid Moritz. Allerdings ist das nur die eine Seite der Medaille. Denn je größer in Betrieben die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Elternteilzeit seien, desto eher verfallen die Familien wieder in die alten Rollen: Der Vater bleibe berufsorientiert, während sich die Mutter auf die Familie konzentriere.
Mit dem Arbeitgeber kommunizieren
Um das berufliche Risiko von Müttern zu minimieren und Karenz und Karriere zu vereinen, empfiehlt Manuela Vollmann eine frühzeitige Planung: "Leider planen Frauen ihren Wiedereinstieg nach der Karenz viel zu wenig." Von besonderer Bedeutung sei dabei die Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Am sinnvollsten sei es, wenn die Frauen mit ihm reden, bevor sie in den Mutterschutz gehen. Dabei sollten sie die geplante Länge der Karenz und ihren Wiedereinstieg thematisieren. "Überlegen Sie sich auch, wie Sie Ihre Karenz im Sinne des Unternehmens nutzen könnten, zum Beispiel indem Sie eine Weiterbildung besuchen. Diese Weiterbildungen werden staatlich gefördert." Gerade wenn es in Ihrem Unternehmen noch kein strukturiertes Karenzmanagement gibt, sollten Sie selbst Vorschläge und Angebote unterbreiten, wie Sie während der Karenz mit dem Betrieb im Kontakt bleiben. Der Verbleib im E-Mail-Verteiler könnte dies ebenso ermöglichen wie der Besuch von Betriebsfeiern. Auch eine geringfügige Beschäftigung, die bereits während der Karenz ausgeübt werden kann, wäre eine Option.
Manuela Vollmann: "Besprechen Sie mit Ihrem Partner, wie eine partnerschaftliche Aufgabenteilung die Interessen beider am besten berücksichtigt. Bedenken Sie dabei, dass eine längere Karenzzeit die Rückkehr in den Beruf in der Regel schwieriger macht." Die Geschäftsführerin von "abz austria" empfiehlt Paaren, die Karenz zu teilen und die Möglichkeiten der Elternteilzeit zu nutzen, indem zum Beispiel beide Elternteile ihre Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden reduzieren. "Wenn Frauen nach der Karenz nur für wenigen Stunden in der Woche arbeiten, ist das meist mit einem Karrierebruch, einem Einkommensverlust und geringeren Pensionsansprüchen verbunden. Auch das sollten Frauen bei der Planung bedenken."
Betreuungsplatz organisieren
Ingrid Moritz weist auf einen weiteren Aspekt hin, der bei der Planung bedacht werden muss: "In Österreich besteht für nur 14 Prozent aller Kinder unter drei Jahren eine Betreuungsmöglichkeit. Bei den drei- bis sechsjährigen liegt die Betreuungsquote zwar bei 87 Prozent, allerdings sind die Öffnungszeiten häufig nicht erwerbsfreundlich." Umso wichtiger sei es, sich rechtzeitig um einen passenden Kinderbetreuungsplatz zu bemühen oder eine private Betreuung zu organisieren."
(Anja Schreiber/ Bild: stockbyte)

Weiterführende Links:
www.arbeiterkammer.at (Menüpunkt: Beruf und Familie)







































